Zusammenfassung: Der Autor geht auf das Abgehen vom Postulat des absoluten Vorrangs der aktivischen Kürzung der Drohverlustrückstellungen von den Vorräten ein. Er geht dabei auf eine Entscheidung FG Rheinland-Pfalz ein, das diese vorgeschlagene Art des Bilanzausweises jüngst berücksichtigt hat.
FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002, Az 5 K 1468/01