BBG 2003; § 3a Abs 10 UStG 1994; § 21 UStG 1994; § 19 Abs 1 UStG 1994; VONr 279/1995
Die Autoren gehen auf die Ausweitung des Reverse-Charge-Systems ein. Sie kommen dabei zum Schluß, daß durch die Ausweitung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger das Veranlagungs- als auch das Erstattungsverfahren ausländische Unternehmer treffen kann.