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Recht auf mündliche Berufungsverhandlung vor dem UFS (UFS Linz)

SteuernSWK 2003, S 890 Heft 35 und 36 v. 15.12.2003

§ 284 Abs 1 Z 1 BAO; § 260 Abs 2 BAO; § 323 Abs 12 BAO

Der UFS Linz hat sich mit dem Recht auf eine mündliche Berufungsverhandlung vor dem UFS auseinander zu setzen. Zu dieser Frage hat sich jüngst auch der VwGH im Erk 2003/14/0057 geäußert. Der UFS prüfte anhand dieser Entscheidung, ob dieses Recht vor dem UFS besteht.

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