§ 167 Abs. 1 FinStrG
Der VwGH geht auf die Kriterien des § 167 Abs 1 FinStrG ein, nach denen gegen eine Fristversäumnis ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen ist.
VwGH 30.04.2003, 2002/16/0119
§ 167 Abs. 1 FinStrG
Der VwGH geht auf die Kriterien des § 167 Abs 1 FinStrG ein, nach denen gegen eine Fristversäumnis ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen ist.
VwGH 30.04.2003, 2002/16/0119