§ 238 Abs 1 BAO; § 224 BAO; § 207 Abs 2 BAO; § 209 BAO; § 21 Abs 1 UStG 1994; § 43 Abs 1 FLAG
Ritz geht auf die Haftung für Selbstbemessungsabgaben ein. § 238 Abs 1 BAO wird dabei einer eingehenden Analyse im Hinblick auf die Regelungen zur Verjährung unterzogen. Er hält schließlich fest, daß die Einhebungsverjährung nicht vor der Bemessungsverjährung endet.