Zusammenfassung: Der BFH setzte sich mit Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb auseinander, der trotz hoher Verluste weitergeführt wurde.
BFH 14.07.2003, IV B 81/01
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
Zusammenfassung: Der BFH setzte sich mit Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb auseinander, der trotz hoher Verluste weitergeführt wurde.
BFH 14.07.2003, IV B 81/01
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG