Der VwGH prüfte im Verfahren die mittelbare Vermittlungstätigkeit im Rahmen eines Strukturvertriebs und deren Qualifikation als berufsspezifische Tätigkeit eines Versicherungsvertreters. Er ging ferner auch auf die Steuerbefreiungen ein, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind.
VwGH 03.07.2003, 2000/15/0165