Zusammenfassung: Der BMF hält fest, daß keine Sperrfrist bei einem zwangsweisen Wechsel zur E/A-Rechnung gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 EStG 1988; § 17 Abs 1 EStG 1988
Weiterführende Hinweise: BMF 09.10.2003
Zusammenfassung: Der BMF hält fest, daß keine Sperrfrist bei einem zwangsweisen Wechsel zur E/A-Rechnung gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 3 EStG 1988; § 17 Abs 1 EStG 1988
Weiterführende Hinweise: BMF 09.10.2003