Der Kurzbeitrag weist auf die Entscheidung des EuGH im Fall C-151/02 (Jaeger) hin, in der dieser zur Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Hinblick auf die Arbeitszeit Stellung genommen hat.
EuGH 09.09.2003, Rs C-151/02; EuGH 03.10.2000, Rs C-303/98

