Zusammenfassung: Der BFH setzte sich mit der Veräußerung einer durch ein Darlehen finanzierte Immobilie und dem Kauf einer anderen Immobilie mit einem Teil der Erlöse auseinander.
BFH 08.04.2003, IX R 36/00
Rechtsgrundlagen: § 28 EStG
Zusammenfassung: Der BFH setzte sich mit der Veräußerung einer durch ein Darlehen finanzierte Immobilie und dem Kauf einer anderen Immobilie mit einem Teil der Erlöse auseinander.
BFH 08.04.2003, IX R 36/00
Rechtsgrundlagen: § 28 EStG