Zusammenfassung: Die Autorin geht auf die Zuschreibungspflicht bei Beteiligungen gemäß § 6 Z 13 EStG ein und analysiert die Anwendungsvoraussetzungen für diese Regelung. Eine zeitliche Beschränkung hinsichtlich des Eintritts der Wertminderung steht als Beschränkung dem nicht gegenüber.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 13 EStG; § 228 Abs 1 HGB; § 204 Abs 3 HGB; EU-GesRÄG; § 124b Z 21 EStG