Zusammenfassung: Der UFS Graz ging der Frage nach, wann ein neues Wirtschaftsgut mit neuer Nutzungsdauer vorliegen kann.
UFS Graz 29.08.2003, RV/0138-G/03
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Zusammenfassung: Der UFS Graz ging der Frage nach, wann ein neues Wirtschaftsgut mit neuer Nutzungsdauer vorliegen kann.
UFS Graz 29.08.2003, RV/0138-G/03
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