§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Die Ausgaben für Fahrten zwischen der Arbeitsstelle und der Wohnung sind durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale abgedeckt.
VwGH 25.04.2002, 2001/15/0225
§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988
Die Ausgaben für Fahrten zwischen der Arbeitsstelle und der Wohnung sind durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale abgedeckt.
VwGH 25.04.2002, 2001/15/0225