§ 34 Abs. 4 EStG 1988
Zwingende Privataufwendungen sind erst nach Abzug eines Selbstbehalts als Abzugsposten bei der Bemessung der Einkommenstuer zu berücksichtigen.
VwGH 25.04.2002, 2001/15/0200
§ 34 Abs. 4 EStG 1988
Zwingende Privataufwendungen sind erst nach Abzug eines Selbstbehalts als Abzugsposten bei der Bemessung der Einkommenstuer zu berücksichtigen.
VwGH 25.04.2002, 2001/15/0200