§ 4 Abs 1 GrEStG
Der VwGH setzte sich mit der Aufteilung des Ehevermögens auseinander. Auch Fragen des Wohnungseigentums (im Fall 2 Eigentumswohnungen) anläßlich einer Scheidung wird vom VwGH aus Sicht der Grunderwerbsteuer behandelt.
VwGH 07.08.2003, 2000/16/0591