Zusammenfassung: Der BMF nahm zu gemeinnützigen Bauvereinigungen Stellung und prüfte die Besteuerung von Kapitalerträgen und Einkünften, die durch diese erzielt werden.
Rechtsgrundlagen: § 5 Z 10 KStG 1988; § 1 Abs 1 WGG; § 7 Abs 3 KStG; § 23 Z 1 EStG 1988; § 95 EStG