Zusammenfassung: Die Autoren gehen auf die Regelungen im BBG 2003 zur Bildung von Rückstellungen gemäß § 5 Altfahrzeug-VO ein, die durch die RL 2000/53/EG in der Europäischen Union vorgeschrieben wurde. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Bestimmungen auf, die durch das BBG 2003 eingeführt wurden.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 Z 2 AltfahrzeugVO; § 198 Abs 8 Z 4 lit d HGB; § 906 Abs 8 HGB; § 108g Abs 1 Z 86 EStG 1988