Zusammenfassung: Der BFH setzte sich mit Liebhaberei bei einem Architekten auseinander, der für seine Entwürfe keine Honorarzahlungen vereinbarte.
BFH 12.09.2002, IV R 60/01
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
Zusammenfassung: Der BFH setzte sich mit Liebhaberei bei einem Architekten auseinander, der für seine Entwürfe keine Honorarzahlungen vereinbarte.
BFH 12.09.2002, IV R 60/01
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG