Zusammenfassung: Der BFH prüfte die Einbringung eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme von Verbindlichkeiten.
BFH 19.09.2002, X R 51/98
Rechtsgrundlagen: § 23 EStG
Zusammenfassung: Der BFH prüfte die Einbringung eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme von Verbindlichkeiten.
BFH 19.09.2002, X R 51/98
Rechtsgrundlagen: § 23 EStG