Zusammenfassung: Die Autoren gehen auf eine Entscheidung des Finanzgerichts München ein, die sich mit einer Vorsteuer-Regelung beschäftigte, die den Abzug der deutschen Vorsteuer auf Bewirtungskosten pauschal eingeschränkt hat, und diese schlußendlich als richtlinienwidrig im Hinblick auf die 6.MwSt-RL eingestuft hat. Sie gehen auch auf die Auswirkungen für das österreichische System ein.
Rechtsgrundlagen: Art 17 Abs 2 6. MwSt-RL; Art 27 MwSt-RL