§§ 101 und 104 Abs. 3 Z 24 TKG
Der VfGH sah keinen verfassungsrechtlichen Bedenken bei §§ 101 und 104 TKG im Hinblick auf die Freiheit der Meinungsäußerung und Erwerbsausübung.
VfGH 10.10.2002, G 267, 268/01
§§ 101 und 104 Abs. 3 Z 24 TKG
Der VfGH sah keinen verfassungsrechtlichen Bedenken bei §§ 101 und 104 TKG im Hinblick auf die Freiheit der Meinungsäußerung und Erwerbsausübung.
VfGH 10.10.2002, G 267, 268/01