Zusammenfassung: In der Kurzmeldung wird auf die Empfehlung des Generalanwalts in der Rechtssache C-387/01 eingegangen, der die Erhebung der NoVA-Grundabgabe bei einer berufsbedingten Übersiedelung nach Österreich bei privaten Kraftwagen als zulässig erachtete.
EugH C-387/01