Zusammenfassung: Der BMF beschäftigte sich mit dem Vorliegen von Wiederaufnahmegründe, die während eines Verfahrens neu hervorgekommen sind.
UFS Wien 03.03.2003, RV/590-W/2002
Rechtsgrundlagen: § 188 BAO
Zusammenfassung: Der BMF beschäftigte sich mit dem Vorliegen von Wiederaufnahmegründe, die während eines Verfahrens neu hervorgekommen sind.
UFS Wien 03.03.2003, RV/590-W/2002
Rechtsgrundlagen: § 188 BAO