Zusammenfassung: Der UFS Wien ging auf Aspekte des 13. und 14. Monatsbezugs ein im Hinblick auf § 67 Abs 1 und 2 EStG. Weiters wird die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Hinblick auf § 68 Abs 5 EStG eingegangen.
UFS Wien
Zusammenfassung: Der UFS Wien ging auf Aspekte des 13. und 14. Monatsbezugs ein im Hinblick auf § 67 Abs 1 und 2 EStG. Weiters wird die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage im Hinblick auf § 68 Abs 5 EStG eingegangen.
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