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Stundung von Warenforderungen ist kein Kredit gem. § 33 TP 19 GebG

SteuernBMFSWK 2003, S 26 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Die Stundung von Forderungen aus einem Warengeschäft begründet gebührenrechtlich keinen Kreditvertrag.

Rechtsgrundlagen: § 33 TP 19 GebG

Weiterführende Hinweise: BMF, 27.11.2002

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