Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Anwendbarkeit des § 15a ErbStG im Fall der Übernahme eines Einzelunternehmens mit einem negativen Kapitalkonto Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 15a ErbStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 05.04.2002
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Anwendbarkeit des § 15a ErbStG im Fall der Übernahme eines Einzelunternehmens mit einem negativen Kapitalkonto Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 15a ErbStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 05.04.2002