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Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und auf mündliche Verhandlung nur bis 31.1. 2003 möglich!

SteuernSWK 2003, S 30 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass der Steuerschuldner legitimiert ist, die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat des UFS und eine mündliche Verhandlungsführung zu beantragen.

Rechtsgrundlagen: § 323 Abs 12 BAO; § 232 Abs 12 BAO

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