Zusammenfassung: Das BMF informiert im Beitrag kurz über die elektronische Übermittlung der UVA im Jahr 2003 und die Zumutbarkeit derselben.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 2 BAO; § 21 Abs 3 UStG
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Zusammenfassung: Das BMF informiert im Beitrag kurz über die elektronische Übermittlung der UVA im Jahr 2003 und die Zumutbarkeit derselben.
Rechtsgrundlagen: § 85 Abs 2 BAO; § 21 Abs 3 UStG
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