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Verlängerung der Berufungsfrist auf ein Jahr? (Ehrke)

SteuernTina EhrkeSWK 2003, S 447 Heft 16 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Die Autorin befaßt sich mit § 299 BAO idF AbgRMRefG und geht auf die Änderungen ein, die durch die Novellierung aufgetreten sind.

Rechtsgrundlagen: § 299 BAO

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