Zusammenfassung: Der EuGH setzte sich mit der Frage auseinander, in wie weit der Wohnsitzstaat steuerliche Vorteile bei der Erzielung befreiter ausländischer Einkünfte gewähren muß. Im Anlaßfall stand der Abzug von Unterhaltsleistungen in voller Höhe im Mittelpunkt, die ein Wohnsitzstaat gewähren mußte, wenn diesem für bestimmte Teile des Einkommens das Recht zur Besteuerung entzogen war.