Zusammenfassung: Die Ablehnung der Ausgleichsfähigkeit der Verluste aus einer Beschäftigung in einem anderen Staat steht mit der gebotenen Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht in Einklang.
EuGH-Beschluss, 12.09.2002 Rs. C-431/01 /Werfens, Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Cour d´appel de Mons