Information über ein Erkenntnis des VfGH, in der festgestellt wurde, dass behinderte Menschen die Kosten für die behindertengerechte Adaptierung des Wohnraums (im konkreten Fall der Sanitäranlagen) als außergewöhnliche Belastungen in Abzug bringen können.
VfGH 13.03.2003, B 785/02