§ 200 Abs. 2 BAO
Der VwGH erörtert, dass Feststellungen zum Vorsoll und zum Unterschiedsbetrag zwischen Vorsoll und Steuerhöhe keinen Bestandteil des Bescheidspruchs darstellen.
VwGH 24.09.2002, 2001/14/0203
§ 200 Abs. 2 BAO
Der VwGH erörtert, dass Feststellungen zum Vorsoll und zum Unterschiedsbetrag zwischen Vorsoll und Steuerhöhe keinen Bestandteil des Bescheidspruchs darstellen.
VwGH 24.09.2002, 2001/14/0203