§ 20 Abs 1 Z 3 EStG; § 16 Abs 1 EStG
Der VwGH erläutert, dass die Kosten eines Versicherungsvertreters für ein Abonnement in einem Tennisklub, das auch der Pflege von Kundenkontakten dient, als Repräsentationsaufwendungen steuerlich nicht in Abzug gebracht werden dürfen.