Zusammenfassung: Die FLD für Wien, NÖ und Bgld konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Spesen für die Reinigung von Berufsbekleidung steuerlich in Abzug gebracht werden können .
FLD für Wien, NÖ und Bgld, 11/9, 20.12.2001
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 EStG