Zusammenfassung: Der Autor vertritt die Ansicht, dass die unterlassene Offenlegung der nicht steuerbaren Auslandsumsätze im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung keine finanzstrafrechtlichen Folgen nach sich ziehen kann.
Schlagwörter:
Umsatzsteuervoranmeldung; nicht steuerbare Auslandsumsätze; Finanzordnungswidrigkeit; Steuern vom Umsatz