Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht am Beispiel der Umsatzsteuervoranmeldung, das der Wegfall der Gebührenpflicht für einen Stundungsantrag , die nur erlassmäßige Festlegung einer Bagatellschwelle für Stundungszinsen und die Bagatellgrenze für die Auferlegung eines Säumniszuschlages eine verspätete Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben unter bestimmten Voraussetzungen ohne weitere Nachteile ermöglichen.