§ 236 Abs. 1 BAO
Die unterlassene Geltendmachung eines Rechtsbehelfs wegen der verspäteten Erlassung eines Feststellungsbescheids schließt eine Steuernachsicht wegen sachlicher Unbilligkeit aus.
VwGH 19.09.2001, 2000/16/0309
§ 236 Abs. 1 BAO
Die unterlassene Geltendmachung eines Rechtsbehelfs wegen der verspäteten Erlassung eines Feststellungsbescheids schließt eine Steuernachsicht wegen sachlicher Unbilligkeit aus.
VwGH 19.09.2001, 2000/16/0309