Zusammenfassung: Der BFH konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Geldgeschäft eines freiberuflich Tätigen nicht zu dessen notwendigem Betriebsvermögen zugezählt werden kann.
BFH, 31.05.2001, IV R 49/00
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Der BFH konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Geldgeschäft eines freiberuflich Tätigen nicht zu dessen notwendigem Betriebsvermögen zugezählt werden kann.
BFH, 31.05.2001, IV R 49/00
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG