Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die zeitliche Wirkung und die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Bemessungsverjährung durch Amtshandlungen, wie z.B. Steuerprüfungen.
Rechtsgrundlagen: § 209 Abs 1 BAO; § 188 BAO
Weiterführende Hinweise: BMF, 19.12.2001