Zusammenfassung: Der BFH nimmt zum Vorsteuerabzugsrecht für frustrierte Aufwendungen, die aus der Nichtrealisierbarkeit eines Bauvorhabens resultieren, Stellung.
BFH, 22.03.2001, V R 46/00
Rechtsgrundlagen: § 12 Ustg
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zum Vorsteuerabzugsrecht für frustrierte Aufwendungen, die aus der Nichtrealisierbarkeit eines Bauvorhabens resultieren, Stellung.
BFH, 22.03.2001, V R 46/00
Rechtsgrundlagen: § 12 Ustg