Zusammenfassung: Der Autor verweist darauf, dass ab 1.3.2002 nur noch der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zu verwenden ist, informiert über die Verpflichtung der Österreichischen Nationalbank und der münze Österreich zum Eintausch der Schillingwährung und gibt einen Überblick über maßgebliche Übergangsregelungen.
Rechtsgrundlagen: § 2 EuroG, BGBl I 72/2000; § 87 Abs 6 lit a NationalbankG; EWAG; Euro-WährungsangabenG