§ 12 UStG
Sofern ein Gebäude zu einem bestimmten Ausmaß der betrieblichen Nutzung gewidmet wurde, kann später nicht mehr das Vorsteuerabzugsrecht in vollem Ausmaß geltend gemacht werden.
VwGH 30.10.2001, 2000/14/0204
§ 12 UStG
Sofern ein Gebäude zu einem bestimmten Ausmaß der betrieblichen Nutzung gewidmet wurde, kann später nicht mehr das Vorsteuerabzugsrecht in vollem Ausmaß geltend gemacht werden.
VwGH 30.10.2001, 2000/14/0204