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Umwandlungsfähigkeit und Verlustvortragsübergang

SteuernBMFSWK 2002, S 90 Heft 4 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Anwendbarkeit des § 7 UmgrStG bei errichtenden oder verschmelzenden Umwandlungen auf Körperschaften, die nicht unter § 7 Abs 3 KstG subsumiert werden können, Stellung und beschreibt die Voraussetzungen für den Übergang des Verlustvortragsrechts.

Rechtsgrundlagen: Art II UmgrStG; § 7 UmgrStG; § 7 Abs 3 KStG; § 10 Z 1 UmgrStG; § 4 Z 1 lit c UmgrStG

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