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Aussetzung der Einhebung

SteuernBMFSWK 2002, S 98 Heft 4 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, dass bereits eine mittelbare Abhängigkeit zwischen Steuerhöhe und Berufungserledigung eine Aussetzung der Einhebung rechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 212a Abs 1 BAO; § 212a BAO

Weiterführende Hinweise: BMF, 19.12.2001

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