§ 18 Abs. 2 GebAG
Die Bestellung eines Vertreters für einen Rechtsanwalt für den Zeitraum, in dem dieser seiner Zeugenpflicht nachkommt, ist nicht erforderlich.
VwGH 18.09.2001, 2001/17/0054
§ 18 Abs. 2 GebAG
Die Bestellung eines Vertreters für einen Rechtsanwalt für den Zeitraum, in dem dieser seiner Zeugenpflicht nachkommt, ist nicht erforderlich.
VwGH 18.09.2001, 2001/17/0054