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Die unrichtige Anschrift des leistenden Unternehmers ist ein Rechnungsmangel

SteuernSWK 2002, S 73 Heft 3 v. 20.1.2002

Zusammenfassung: Eine falsche Adresse des Leistungserbringers in der Rechnung hat den Wegfall des Vorsteuerabzugsrechts zur Folge.

FLD Wien, NÖ und Bgld, Senat 1/19, 07.09.2001

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 UStG 1994; § 162 Abs 1 BAO

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