§ 18 Abs. 8 UStG 1972
Die nachträgliche Erbringung des buchmäßigen Nachweises ist nicht zulässig.
VwGH 24.04.2002, 95/13/0277
§ 18 Abs. 8 UStG 1972
Die nachträgliche Erbringung des buchmäßigen Nachweises ist nicht zulässig.
VwGH 24.04.2002, 95/13/0277