§ 85a ZollR-DG; § 85c ZollR-DG; § 250 BAO
Der Autor weist darauf hin, dass im Erkenntnis 2000/16/0894 Verfahrensbestimmungen nicht berücksichtigt wurden, da die meritorische Entscheidung auf Grundlage einer unbegründeten Beschwerde gegen eine Berufungsvorentscheidung in Ermangelung einer Verbesserung der Inhaltsmängel keine Rechtsgültigkeit entfalten kann.