§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988
Die Ausgaben eines Turnlehrers für Sportbekleidung sind nicht abzugsfähig.
VwGH 23.04.2002, 98/14/0219
§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988
Die Ausgaben eines Turnlehrers für Sportbekleidung sind nicht abzugsfähig.
VwGH 23.04.2002, 98/14/0219